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Auslandsaufenthalt

Ihre Krankenversichertenkarte ist nur in Deutschland gültig. Mit einer Anspruchsbescheinigung der BKK können Sie auch in zahlreichen Urlaubsländern die Leistungen des dortigen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen.

Seit dem 1. Juni 2004 wurde der Auslandskrankenschein EU-weit durch eine europäische Krankenversicherungskarte (Europian Health Insurance Card - EHIC) ersetzt. Mit der EHIC bzw. Ersatzbescheinigung kann man jetzt direkt den Arzt oder das Krankenhaus im Ausland aufsuchen.

Unser Tipp: Schließen Sie vor einer Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung ab. Diese werden oft sehr günstig angeboten und decken beispielsweise die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder die Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Sprechen Sie hierüber vor Reisebeginn mit Ihrer BKK.



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Letzte Aktualisierung: 24/11/2009