Vertragspartner
Hier finden Vertragspartner spezielle Informationen: Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und andere Anbieter.
Ärzte finden hier Informationen zu den verschiedenen Verträgen.
Alle Antragsteller ab 1.4.2007 können in einer Übergangszeit bis auf Widerruf durch die jeweilige BKK Leistungen für deren Versicherten auf der Grundlage der anliegenden Verträge abrechnen. Wir verweisen auf die als pdf-Datei beigefügte Information zur Hilfsmittelversorgung.
Hier finden Sie Informationen zu Verträgen gemäß § 127 Abs.2 SGB V, die wir demnächst abschließen wollen.